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Forum: "Keine Sportsachen - wie ist die Rechtslage?"

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???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2014 13:42:29 geändert: 12.04.2014 13:48:32

dass zwar jeder etwas im Sport kennt-kann und selbstständig ausüben oder vermitten kann, Unterricht gehört jedoch schon in die Hände dafür ausgebilderter Lehrer.

Dazu hatte ich überhaupt nichts geschrieben, das stammt nicht von mir.
Und auch die andere Kritik ist nicht gerechtfertigt.
Ich hatte irgendwo eine Bestimmung gefunden, wo speziell auf bestimmte Kleidung eingegangen wurde. Find ihn aber nicht wieder. Ist auch egal.
Ich bin voll auf der Seite der Sportlehrer und dieser Regelungen, was wirfst du mir vor? Lies bitte genauer.

Außerdem wurde im Eingangsbeitrag nach Rechtssicherheit gefragt. Die findet man im allgemeinen nur, wenn man entsprechende Regelungen oder §§§ findet. Von daher wäre in diesem Fall ein konkreter Link im Sinne des Foreneröffners sicher hilfreich.


Mein Hinweisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2014 13:59:14

an dich ist im ersten Bereich meines Eintrags und bezieht sich auf "geeignete Kleidung".

Der zweite Teil meines Beitrags bezog sich auf einen Eintrag davor. Ich werde das etwas genauer kenntlich machen.


Titelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: judeldu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2014 15:33:55

Vielen Dank an alle für die vielen konstruktiven Beiträge!

Das Stichwort beim Thema Sicherheit ist wohl funktionelle Kleidung. Wenn man sich z.B. im Bewegungsfeld "Kämpfen und Verteidigen" (welches an den Schulen, die ich kenne, nur wenige Sportlehrer überhaupt unterrichten) befindet, spricht je nach Inhalt der Stunde nicht nur einiges dafür, barfuß zu üben, sondern sogar einiges gegen Schuhe.

Von daher lässt sich vermutlich (oder sogar hoffentlich?) keine offizielle Regelung finden, die Schuhe im Sportunterricht prinzipiell vorschreibt.

Der Punkt Hygiene und sonstige Erziehungsziele sind gute Argumente gegen Sport in Alltagskleidung. Es scheint mir jedoch so, dass der einzelne Sportlehrer durchaus situativ entscheiden kann und darf. Oder?

@Hops: Das Schulgesetz Hamburg enthält leider nichts zum Thema Sport:
http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/data/schulgesetzdownload.pdf

@rojiblanco: Deinen Beitrag finde ich sehr interessant. Ich habe mich auch schon gefragt, an welchen Stellen ich nicht gut genug qualifiziert bin für den Job. Du schreibst:

..., aber es gibt andere Tücken im Sportunterricht, die mglw. gravierendere Auswirkungen auf die SuS und das Schulklima haben, als z.B. Verletzungen.


An welche Tücken und Auswirkungen denkst du da? Ganz allgemein gefragt, nicht auf meine spezielle Situation bezogen.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2014 16:50:08

Das Schulgesetz Hamburg enthält leider nichts zum Thema Sport:

Deswegen hatte ich vorhin den Link zur Unfallkasse Nord gesetzt, der für den Schulsport in Hamburg zuständig ist. guckst du ab S. 27


Rechtsgrundlagen neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2014 17:07:55 geändert: 12.04.2014 17:44:48

zum Thema befinden sich in der Regel, so jedenfalls bei uns, in den Ausführungsvorschriften zur Fürsorge und Aufsichtspflicht. Bsw. [http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/av_aufsicht.pdf?start&ts=1175670326&file=av_aufsicht.pdf Seite fünf.
Andere Schulen gehen da z.T. noch konkreter heran http://sport.osz-farbtechnik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=97&Itemid=99#AV%20Sport
An vielen Einrichtungen wird gerade Hallenordnung und Sportunterricht verbindlich mit in die Hausordnung integriert.
Mittlerweile gibt es von der Unfallkassen diverse Hinweise und Ratgeber zum Schulsport, weil ein hoher Anteil der Stunden fachfremd unterrichtet wird. http://www.berlin-sport.de/files/res.pdf Stichwort ist Sicherheit im Schulsport

Letztlich ist der Sportunterrichtende aber für die Sicherheit der SuS (Unversehrtheit physisch und psychisch) in seinem Unterricht verantwortlich. Das wird bei jedem Unfall hinterfragt. Auch wenn sich ein Schüler bspw. beim Kopfstand oder der Rolle v. verletzt.

Mich bewegt zu deinem Beitrag folgende Frage: Bist du bei euch an der Schule der einzige Sportunterrichtende?
und, wenn nicht, Wie gehen deine Kollegen/innen mit der Fragestellung um?

LG hops

PS: Anbei noch einige Linktipps aus unterschiedlichen Bundesländern, die m.E. ausnahmsweise mal deutschlandweit im Konsens sind.
http://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/SicherImSchulsport.pdf Saarland
http://www.hamburg.de/contentblob/69552/data/bbs-vo-sicherheit-schulsport-08-07.pdf Hamburg Übergreifende Seite für Schulsport -> http://www.schulsport-hamburg.de/mit Schulsporthandbuch für Hamburg http://li.hamburg.de/contentblob/3450316/data/pdf-schulsporthandbuch-2013-14.pdf


einer meiner vielen sportversierten vorgesetztenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2014 17:46:51 geändert: 12.04.2014 18:25:03

pflegte zu behaupten:

"wer sportunterricht erteilt, steht eh schon mit einem bein im gefängnis", da wir wahrscheinlich alle schon vernommen haben, dass sport mit mord vergleichbar sei.

aus lauter angst vor verletzungen nun übervorsichtig jegliches risiko wie z.b. weniger fiese schweißwolken insbesondere von vor vorpubertierenden grunzschulkindern ausschließen zu wollen, wäre schlichtweg schade.

weiterführend ist meist der frage nachzugehen, WARUM sportzeug regelmäßig vergessen wird, da schadet es nicht, auch die inhalte des eignenen unterrichts kritisch zu hinterfragen. bei familiären geldmangel können eine hose, ein shirt und nichtabgeholte turnschuhe aus der schuleigenen fundkiste abhilfe schaffen.

bei mir darf jedeR einmal pro jahr ohne sportzeug am start sein, wenn der rest der klamotten weiteren unfallgefahren einhalt gebietet und achtsamkeit kein fremdwort ist: socken ohne noppen sollten ausgezogen sein, der rest muss stoffliche dehnbarkeit hergeben, brillen und schmuck gehören immer in eine kiste.


Mir ist geradeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2014 18:18:13 geändert: 12.04.2014 18:20:56

noch etwas eingefallen zu

Rechtliche Perspektive / Versicherungstechnik
Würde sich irgendeine Kranken- oder Unfallversicherung weigern zu zahlen, wenn ein Schüler sich im Unterricht verletzt und keine Schuhe anhatte? Man kann sich hier Fälle vorstellen, in denen es irrelevant ist, ob Schuhe getragen werden, aber natürlich auch gegenteilige Fälle.


Das Problem, dass die Unfallkasse nicht zahlt oder Nachfolgeschäden reguliert, stellt sich nicht, da der Schüler in der Schule/im Unterricht verunfallte (doofes Wort). Nur wenn du Pech hast und man ist der Meinung deine Entscheidung war fahrlässig, könnte es durchaus passieren, dass du finanziell mit der Schadensregulierung belastet wirst - d.h. die Versicherung könnte sich das Geld von dir wiederholen.


Die Unfallkassen neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2014 23:16:22

sind oft genauer als wir denken. Ich kenne durchaus Fälle, bei denen die Unfallkasse nicht gezahlt hat.
Für die Sicherheit in der Schule sind aber soweit es keinen offiziellen Sicherheitsbeauftragten gibt die Schulleiter zuständig.
Die sind auch immer dann zumindest mitverantwortlich, wenn fachfremd unterrichtet wird.
Nicht nur, aber auch im Sportunterricht ist jeder Lehrer dazu angehalten Gefährdungen von den Schülern durch geeignete Maßnahmen abzuwenden bzw ihnen vorzubeugen.
Dazu gehört - selbst wenn es in keiner GUV Verordnung stünde-
geeignete Sportbekleidung.


Haftungsrechtliche Fragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 06:55:02

Die haftungsrechtlichen Fragen bezgl. des versicherungsschutzes sind doch nur die eine Seite, die hyguienischen Aspekte sind rechtlich vollkommen uninteressant. Entscheidend ist doch, wie die Leistungsmessung und Beurteilung bei einem Kind vorgenommen werden kann, dass aufgrund fehlender Unterrichtsmaterialien (Sportzeug) nicht am Unterricht teilnehmen kann.

An einer Schule, die ich gut kenne, gilt folgende Regelung:

SuS ohne Sportzeug nehmen am Unterricht teil, müssen aber auf der Bank sitzen. Ggf. werden sie für Hilfestellungen, als Schiedsrichter oder Helfer eingesetzt. Die leistungen werden mit "ungenügend" bewertet, da sie die leistungsmessung und Beurteilung ja durch ihr eigenes Verhalten verhindert haben.

Unter Umständen wird zur Zensurengebung eine Leistungsfeststellungsprüfung vor den Zeugnissen angesetzt oder als Nachprüfung durchgeführt.


wie beruhigend ist es dochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2014 12:54:41

erklärt zu bekommen was unter selbstverschuldung verstanden wird, wie sich leistung im sport definiert und am allerbesten dabei: jede leistung ist nachweislich messbar - ach so, ja dann.

wenn es denn der lehrenden selbstzufriedenheit dienlich ist...nur weiter so!





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