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Forum: "Arztbesuch in der Dienstzeit - Grund angeben?"

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Arztbesuch in der Dienstzeit - Grund angeben?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2020 18:49:11

Wenn ein Arztbesuch nur in der Dienstzeit möglich ist, weil der Arzt grundsätzlich keine andere Zeiten anbietet - weil es sehr lange Wartezeiten gibt - also nicht unbedingt möglich ist, auf die Ferien zu warten: Muss man dem SL den Grund für die Untersuchung bzw. das gesundheitliche Problem schildern, um die Dienstbefreiung zu erhalten?

Wie macht Ihr das?



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von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2020 19:11:46

musst du nicht. Der ganz korrekte Weg läuft eh nur über Dienstverlegung. Dienstbefreiung gibt es nicht für derartige Arztbesuche (zumindest nicht da, wo ich mich auskenne).



Für dienstlich relevante...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2020 22:12:40

... Arztbesuche (z. B. Amtsarzt für die Verbeamtung o. ä.) sind Befreiungen vom Dienst zu gewähren. Dazu muss man der SL natürlich sagen, wofür es ist.

Für andere Wewehchen (und geplante Arztbesuche) ist zwar grundsätzlich auch eine Befreiung vom Dienst möglich, aber das gilt für die Busenkumpels und -freundinnen der SLoder SLen mit großer Kulanz oder Herz für die Kolleginnen und Kollegen. Alle anderen müssen außerhalb ihrer Dienstzeit zum Arzt gehen oder können dann befreit werden, wenn sie die Stunde (z. B. als Vertretungsstunde) VORgehalten haben; man bedenke aber, dass drei Vertretungsstunden im Monat nicht als Mehrarbeit gelten, erst die vierte kann dann herangezogen werden, für eine Befreiung geltend gemacht zu werden.

Anders ist das bei akuten Schmerzen, für die man meist auch zeitnah einen Arzttermin braucht und bekommt. Da man wegen der Schmerzen eh nicht zum Dienst hätte gehen können, ist das dann (mit Arztbescheinigung oder AU) machbar.

Begründungen oder (Verdachts-)Diagnosen sind der SL grundsätzlich nicht zu nennen.

Alle Angaben gelten für BaWü (wo ich schaffe).



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2020 06:25:49

Für Dinge, die nur morgens gehen ( also alle Untersuchungen, für die man mit nüchternem Magen erscheinen muss ), muss man freigestellt werden. Allerdings auch nur für die dafür benötigte Zeit, anschließend muss man natürlich in der Schule erscheinen. Und - wie oben schon beschrieben - für akute Erkrankungen. Alles andere ist "Privatvergnügen". Du kannst doch deiner Sl den Sachverhalt mit den Sprechzeiten auch erklären, ohne den eigentlichen Grund für den Arztbesuch anzugeben. Leider habe ich in unserer Schule auch schon festgestellt, dass da teilweise mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich musste mir wegen einer Blutabnahme anhören, warum mein Arzt erst um 8 Uhr aufmacht, ich könnte mir doch eine Praxis mit für die Schule angenehmeren Öffnungszeiten suchen ( unverschämt!), eine Kollegin hat der Sl lediglich mitgeteilt, sie käme am nächsten Tag wegen einer Blutabnahme später und es wurde kommentarlos ein Vertretungsplan geschrieben....



Quod erat demonstrandum...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2020 06:47:51

... das mit den "best duddies" der SL.



Na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2020 19:02:13

am günstigsten ist es, wenn man es im gegenseitigen Einvernehmen macht. Oft mindert das Probleme. Du könntest beispielsweise mit einer KollegIn einen Tausch verabreden und schon mit diesem Angebot zur SL gehen.

Das Leben ist ein Nehmen und Geben und wenn es möglich ist, ein Problem kooperativ zu lösen, sind meistens beide am Ende zufrieden. Ich kenne aber deine Situation nicht und weiß auch, dass das nicht immer möglich ist.



Geben und Nehmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2020 19:35:51

Schön, dass du es ansprichst, caldeirao, so sehe ich das nämlich auch. Außerdem: Es ist noch immer der Ton, der die Musik macht. Wenn mir jemand freundlich sein Problem schildert (und Arzttermine, die nur morgens vergeben werden, sind ein Problem, dem verschließe ich mich nicht, ich kenne das selbst  auch), versuche ich mit dem entsprechenden Kollegen die Unterrichtsversorgung zu klären. Wenn ich dann auch noch einen Vorschlag serviert bekomme, umso besser. Keinesfalls frage ich nach, worum es da geht oder welche Diagnose im Raum steht. Auch damit gehen die Kollegen unterschiedlich um, die einen erzählen freimütig selber alles, andere sind sehr zurückhaltend. Das machen die untereinander, wie sie wollen.

Was ich nicht mag, ist diese Unterstellerei des Bevorzugens. Es mag durchaus sein, dass ein Kollege Überstunden hat, von denen nicht zwingend jeder außer mir weiß. Wenn so einer dann um eine Freistunde bittet, dann habe ich ihn nicht lieber als andere, sondern dann steht ihm diese Stunde womöglich zu.



@janneneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2020 06:15:36 geändert: 29.01.2020 06:16:41

Leider war es in meinem Fall keine Unterstellung der Bevorzugung,sondern ist exakt so passiert ( und da ich mit der Kollegin gut befreundet bin, weiß ich hundertprozentig, dass sie weder aufgefordert wurde, sich einen anderen Arzt zu suchen noch dass das Thema " Überstundennutzung" auf den Tisch kam, sie hat nämlich keine... Auch wurde sie nicht aufgefordert, die Stunden nachzuarbeiten.).



ok,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2020 10:44:48

beschränken wir uns also auf die einfache und sachliche Eingangsfrage: Muss man die Diagnose mitteilen? Nein, muss man nicht.



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